Allgemeine Vertragsbedingungen – Elite Way Consulting

Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)

Elite Way Consulting

Inhalt:

Präambel
I. Definitionen
II. Allgemeine Regelungen
III. Vertragsgegenstand
IV. Wirksamkeit des Vertrags
V. Registrierter Mitglied
VI. Graf Mitglied
VII. Rechtsverhältnis
VIII. Weboffice und online Dienstleistungen
IX. Sonstige Verordnungen

  1. Rechte und Verpflichtungen von Elite Way Consulting, als Betreiber
    XI. Rechte und Verpflichtungen des Mitglieds (und des Graf Mitglieds)
    XII. Auflösung des Vertrags
    XIII. Auflösungen wegen inaktiven Status
    XIV. Geheimhaltungspflicht
    XV. Höhere Gewalt
    XVI. Geistige Eigentumsrechte
    XVII. Anzuwendendes Recht, Zuständigkeit und Schiedsgerichtsbarkeit
    XVIII. Datenschutz
    XIX. Haftungsbeschränkung
    XX. Schreibfehler
    XXI. Beschwerden
    XXII. Schlussbestimmungen
    XXIII. Maßgebende Rechtsvorschriften
    XXIV. Daten der Gesellschaft

 

Präambel:

Ziel vom Golden Life Trading S.L. – nachfolgend: Gesellschaft (Adresse: Spanien, 28046 Madrid, Paseo Castellana 40. 8. Planta) – ist, die Mission des Elite Way Consulting Systems durch den Aufbau einer BEWUSSTEN KÄUFERGEMEINSCHAFT zu verwirklichen.  Die Gesellschaft ist berechtigt, die Produkte ihres Vertragspartners zu vermitteln. Die Dienstleistungen und Produkte der Partner der Gesellschaft erzielen vor allem die Konsumenten des Europäischen Wirtschaftsraums, aber sie sind aus jedem Land des EWR-s zu bestellen. Im Einklang mit den EU-Richtlinien hat die Gesellschaft diese Allgemeine Vertragsbedingungen ausgearbeitet – nachfolgend: AVB -, um den Vertragsabschluss mit ihren Vermittlern, Vertreibern und Konsumenten zu erleichtern. Die Annahme der AVB ermöglicht den Mitgliedern der Gesellschaft die Teilnahme an ihrem Marketingprogramm und am dazu knüpfenden Provisionssystem. Neben den Sparprogrammen erteilt die Gesellschaft auch eine Umfassende Administrative – und Markterweiternde Dienstleistung, und führt auch Tätigkeiten im Bereich der Handelskommunikation für ihre Wirtschaftsgesellschaften aus, die über eine bzw. über keine Rechtsperson verfügen, sowie für sonstige Organisationen.

Unsere Mission:

Etablierung des Elite Way Consulting Systems in der Welt, durch die Zusammenstellung und Anwendung eines bewussten Gemeinschaftsmodells, das seine Mitglieder zu finanziellem Wohlstand, zur geistigen Vervollkommnung und zu einem langen, gesunden Leben bringen.  Die Personen, die sich zum Elite Way Consulting anschließen – Mitglieder/Klienten – gehen auf einem Weg, der eine tatsächliche Veränderung in jedes Leben bringen kann, indem man auf eigener Haut erlebt, wie es sich anfühlt, wenn jemand etwas tut, das er früher für unmöglich hielt. Die Belohnung dafür ist der Stolz, die grenzenlose Freude über den Erfolg und das Glücksgefühl darüber, dass man dazu fähig war!

Ziel von diesem AVB ist, die wesentlichen Bedingungen des Vertrags zwischen der Gesellschaft und der Mitglieder, die erwartete Verhaltensnorm der Mitglieder, die Rechte und Verpflichtungen der Parteien, die Formen der Auflösung des Vertrags zu bestimmen.  Die Mitglieder sind während ihrer Tätigkeit verpflichtet, sämtliche Verordnungen und Bedingungen dieses AVB-s, sowie die einschlägigen Vorschriften der europäischen Gemeinschaftsrechts und die Rechte des jeweiligen Mitgliedsstaates (des Landes) und die örtlichen Rechte einzuhalten. Die Gesellschaft informiert die Mitglieder darüber, dass  die Gesellschaft die Verordnungen der AVB in eigener Kompetenz jederzeit einseitig ändern kann. Die Gesellschaft informiert die Mitglieder darüber, dass die aufgrund dieser AVB durchgeführte erfolgreiche Registrierung und die Annahme der AVB gleichzeitig bedeutet, dass  der Mitglied einverstanden ist, dass die Gesellschaft die AVB wie oben beschrieben zur von ihr bestimmten Zeit einseitig modifiziert. Der Mitglied nimmt mit der erfolgreichen Registrierung und mit der Annahme der AVB zur Kenntnis, dass die eventuelle Modifizierung der AVB durch die Veröffentlichung auf der offiziellen Webseite der Gesellschaft  (www.elitewayconsulting.eu) wirksam wird.

Für die Bestellung sämtlicher Dienstleistungen oder Produkte ist die am Tag der Bestellung gültige, auf dem Homepage der Gesellschaft stehende und wirksame AVB maßgebend.

Die in diesem Dokument und auf der Webseite der Gesellschaft genutzten Namen, der Domainname, die Bezeichnungen der Produkte und der Produktgruppen, der Name der Gesellschaft oder ähnliche Bezeichnungen, Schutzmarken und Logos gehören in das Eigentumsrecht der Gesellschaft und dürfen ohne die vorhergehende schriftliche Zustimmung der Gesellschaft in keinem Dokument genutzt werden, inklusive Ton-und Bildaufnahmen, schriftliche Vervielfachungen, oder Veröffentlichungen, Anzeigen.

  1. Definitionen:
  1. Basisregister: der Teil des Abrechnungssystems, der die registrierten Personen, Mitglieder auflistet.
    2. Graf Register: der Teil des Abrechnungssystems, der den Register der Graf Mitglieder und die Abrechnung der Empfehlungsfee, sowie bei monatlicher Aktivität die Abrechnung der Graf-Fee sichert.
    3. Aktiver Status: Bedingung dafür ist der Registrierte Status, sowie das Zustandekommen eines Produktvertrags und Aufrechterhalten der monatlichen Aktivität (regelmäßige Einsparung).
    4. Graf (Baum)Struktur: die Graf Baumstruktur, die die Position der Graf Mitglieder des Systems im Verhältnis der Positionen zueinander zeigt. Grundlage des Geschäftssystems ist eine von den Mitgliedern aufgebaute hierarchische Struktur, in der direkt hinter einem Mitglied praktisch 999 Mitglieder stehen können (theoretisch ist es eine unendliche Zahl).
    5. Position: Platz des Mitglieds in der Graf Struktur.
    6. Positionswechsel: Auf eigene Bitte des Graf Mitglieds kann er im begründeten Fall einen Antrag auf Positionswechsel einlegen, aber nur mit der schriftlichen Zustimmung seines ursprünglichen Empfehlungsgebers (Mentor) und seines neuen Mentors, sowie der Elite Way Consulting. Beim Positionswechsel kann sich nur die Position des Graf Mitglieds ändern, seine Struktur bleibt. Die Art und Weise der Besetzung der so leer gebliebenen Position erfolgt nach der Regelung der Besetzung der wegen Inaktivität leer gebliebenen Position.
    7. Mentorwechsel: Der nur noch im Basisregister registrierte Mitglied kann vor seinem Aktivwerden (Einpositionierung in die Graf Struktur, d.h. Abschluss des Produktvertrags) schriftlich von der Firmenleitung darum bitten, dass er hinter einem neuen Mentor kommt, ohne  Zustimmung seines ursprünglichen Empfehlungsgebers.
    8. 8. ID Nummer: eine individuelle Identifikationsnummer, besehend aus zwölf Ziffern, und dient zur Identifizierung der Registrierten Mitglieder.  Die ersten drei Ziffer zeigen das Ländercode der jeweiligen Person, die nächsten sechs die laufende Nummer der Registration in wachsender Reihenfolge, und die weiteren drei Ziffern zeigen die Stückanzahl der Verträge des jeweiligen Mitglieds. Z.B.:  036.002.000.059.
    9. Empfehlungsfee: das heißt, „den Verkauf fördernde Unterstützung“, Vergütung des Graf Mitglieds in Euro (bzw. in Währung der Provision, die der Vermittler gezahlt hat), die ihm als Gegenwert für die von ihm ausgeführten Tätigkeiten zusteht (siehe: Vergütungsregel) und die alle Kosten der Tätigkeiten laut diesem Vertrag beinhaltet. Danach sind weitere Abrechnungen nicht berechtigt. Die Auszahlung der Empfehlungsfee kann nur mit Banküberweisung erfolgen. Wegen Kostenminderung ist der minimale zu überweisende Betrag: 100.-€/pro Fall, oder die dementsprechende andere Währung.
    10. Graf Fee (Reihenprovision): Vergütung nach den ebenfalls aktiven Graf Mitgliedern in der Struktur des aktiven Graf Mitglieds.
    11. Vermittler: Der mit der Elite Way Consulting in Vertrag stehende Beauftragte. Die über eine Rechtsperson verfügende Gesellschaft, für die die Elite Way Consulting die markterweiternde Dienstleistung durch seine Mitglieder durchführt.  Nur der Vermittler ist berechtigt, die Produkte des Produktpartners als Ware am Geld-und Kapitalmarkt zu verkaufen.
    12. Klient: die natürliche oder nicht natürliche Person, die vom Mitglied durch die Elite Way Consulting an den Vermittler empfohlen wird, und mit dem der Vermittler berechtigt ist, einen Vertrag abzuschließen.
    13. Abrechnungszeitraum: Ein ganzer Kalendermonat. Die Graf-Vergütungen werden bis zum letzten Kalendertag des Folgemonats nach der Bestätigung bzw. nach der Abrechnung des Produktpartners ausgezahlt, mit Ausnahme des ersten Vertragsabschlusses, wenn die Provision aus administrativen Gründen erst bis zum letzten Kalendertag des zweiten Folgemonats ausgezahlt werden kann.
    14. Mentor: jeder Mitglied, oder Graf Mitglied, von dessen Empfehlung jemand zu einem registrierten Mitglied wurde.
    15. Anleger: die natürliche oder nicht natürliche Person, die der Mitglied an den Vermittler empfohlen hat, und mit dem der Vermittler einen Produktvertrag abgeschlossen hat, und der im Programm keine Tätigkeiten ausüben will oder kann.
    16. Abrechnungsliste (nachfolgend: Liste): Die Elite Way Consulting erstellt für den Mitglied jedes Monat eine Abrechnung, die die Summe der Provisionen/Empfehlungsfees und der eventuellen Stornos und Abzüge für den jeweiligen Zeitraum beinhaltet, in der Währung, in der der Vermittler die Provision gezahlt hat.
    17. Produkt: die Waren und Produkte des Geld-und/oder Kapitalmarktes, die von den verschiedenen Produktpartner ausgegeben wurden.
    18. Produktvertrag: der Vertrag, der zwischen dem Produktpartner und dem Klient (Mitglied, Berater) über die Ware, über das Produkt des Geld- und/oder Kapitalmarktes abgeschlossen wurde.
    19. Weboffice: Die im Internet erreichbare sichere Web-Appliaktion, mit der die Elite Way Consulting die Tätigkeit der Mitglieder, der Graf Mitglieder während der Vertragszeit unterstützt und kontrolliert, und Informationen gewährt.
    20. Homepage: Die von Elite Way Consulting betriebene, grundsätzliche Informationen, Formulare, aktuelle Marktinformationen, die zum Einstieg ins Weboffice nötige Oberfläche beinhaltende öffentliche, von außen errecihbare Seite.
    21. Produktionsmonat: Kalendermonat
  1. Allgemeine Regelungen:
  2. Die Elite Way Consulting übt ihre Tätigkeit ausschließlich durch aufgrund von diesen AVB einen Vertrag abgeschlossenen und ausgesprochen administrative, empfehlungsgebende Tätigkeit durchführenden, registrierten Mitglieder aus.
    2. Die Elite Way Consulting darf bei der Ausübung ihrer Tätigkeit den Mitglied oder einen Dritten nicht ersetzen, diese werden von ihr von der Leistung ihrer Verpflichtungen nicht entlastet, sie darf ihre Verpflichtungen nicht übertragen, weder übernehmen, noch beschränken.
    3. Die Elite Way Consulting kann das in den AVB bestimmten Produktportfolio einseitig erweitern, bzw. beschränken.
    4. Die Kenntnis über diese Bekanntmachungen liegt in Verantwortung des jeweiligen Mitglieds.
    5. Die Privatpersonen und/oder die Gesellschaften werden nur nach der Annahme von dieser AVB registriert und erst dann können sie am Programm der  Elite Way Consulting teilnehmen.
    6. Der Mitglied ist verpflichtet, seine administrative, empfehlungsgebende Tätigkeit so auszuüben, dass es den jeweils gültigen Rechtsvorschriften und den einschlägigen inneren Regelungen der Elite Way Consulting entspricht.  Die Vertragsparteien akzeptieren die Verordnungen des Gesetzes CXII. vom Jahr 2011 über den Schutz der persönlichen Daten und über die Zugänglichkeit der Daten, die im öffentlichen Interesse stehen, als verpflichtend und sie handeln danach.

III. Vertragsgegenstand:

  1. Dieser Vertrag entsteht zwischen der Elite Way Consulting und dem registrierten Mitglied in Form der AVB. Aufgrund dessen übernimmt der Mitglied, dass er mit seiner Tätigkeit als Empfehlungsgeber die Markterweiterung des Dritten, d.h. des Vermittlers unterstützt, indem er seine Ware, sein Produkt am Geld- und/oder Kapitalmarkt vermittelt.
    2. Die Elite Way Consulting verpflichtet sich dazu, dass sie an den registrierten Mitglied für die markterweiternde Tätigkeit eine Vergütung zahlt, nach den Bedingungen der AVB und in dem Ausmaß , wie es in en AVB geregelt wurde.
    3. Die Parteien sagen aus, dass der registrierte Mitglied im Interesse seiner Aufgaben nur eine Tätigkeit als Empfehlungsgeber ausübt, das heißt, dass sich der Auftrag von der Elite Way Consulting nicht auf die Vermittlung von Produkten des Geld-, Waren- und Kapitalmarkt bezieht, deshalb gilt es nicht als eine Tätigkeit, die zu PSZAF Registration gebunden ist.
  1. Die Elite Way Consulting sagt aus, dass sie mit diesem Auftrag zur Vermittlung eines Produktes am Geld- oder Waren- oder Kapitalmarktes im Rahmen des Eco’Step Programms nicht zustimmt.
    5. Der Mitglied ist verpflichtet, die während seiner Tätigkeit laut AVB von ihm kontaktierten Dritten jederzeit über seinen in diesem Vertrag geregelten Aufgabenbereich und dessen Ausmaß zu informieren.   6. Die Parteien vereinbaren, dass der Mitglied im Elite Way Consulting Programm während der Gültigkeit der AVB ausschließlich nur die von Elite Way Consulting bestimmten Produktarten empfehlen kann.
    7. Mit der Annahme des Registrationsantrags durch Elite Way Consulting wird der Antragsteller zum Mitglied der Elite Way Consulting, und bekommt dadurch eine persönliche Kundennummer (nachfolgend: ID-Nummer). Die ID-Nummer berechtigt den Mitglied am Programm teilzunehmen und es weiterzuempfehlen.
  1. Wirksamkeit des Vertrags:
  1. Die Parteien vereinbaren, dass der Mitglied seine Tätigkeit vor allem aber nicht ausschließlich auf dem Gebiet von Ungarn ausübt.
    2. Der Vertrag kann rückwirkend nicht gekündigt werden.
    3. Die Kündigung des Vertrags entlastet die Parteien nicht von den Verpflichtungen, die bis zum Tag der Kündigung entstanden sind.
    4. Die Parteien sagen aus, dass sie die AVB für eine unbestimmte Zeit abschließen.
    5. Die Parteien vereinbaren gegenseitig, dass dieser Vertrag ab dem Tag der Registrierung des Mitglieds wirksam wird.
  1. Registrierter Mitglied
  2. Jede Person, die auf der öffentlichen Webseite der Elite Way Consulting mit Angabe der zur Registrierung nötigen Daten eine erfolgreiche Registration durchgeführt hat, kommt dadurch in den Status: Registrierter Mitglied (nachfolgend: Mitglied).
    2. Der Mitglied sagt aus, dass er den Inhalt dieses Vertrags verstanden und jeden Punkt akzeptiert hat, und diese Absicht auch auf der online Oberfläche bestätigt.  Er ist mit dem Inhalt des AVB Vertrags einverstanden und erfüllt die beschriebenen Bedingungen und hält die Vorschriften ein.
    3. Wenn der Mitglied verstirbt, wird seine Position gelöscht. Die fällige letzte Monatsabrechnung   wird von der Elite Way Consulting an die Erben innerhalb von 60 Tagen nach dem Nachlassverfahren geleistet.
    4. Die Erben können inzwischen das Aufrechterhalten, Fortsetzen und Umtragung der Position an die Erben beantragen.
    5. Im Sinne der Verordnungen der AVB ist der Mitglied berechtigt, am Empfehlungsprogramm der  Elite Way Consulting (nachfolgend: Programm) teilzunehmen und aufgrund seiner durchgeführten administrativen Tätigkeit eine Vergütung zu bekommen.
    6. Der Mitglied, der ein mit der Elite Way Consulting in Vertrag stehender selbständiger Unternehmer, oder Gesellschaftsunternehmer, oder ein Mitglied des Gesellschaftsunternehmers ist, oder ein Angestellter des Gesellschaftsunternehmens/des selbständigen Unternehmers ist, der die Empfehlung für solche natürliche oder nicht natürliche Personen ausübt,  mit denen der Vermittler einen Produktvertrag bezüglich seiner Produkte am Waren-, Geld-, und/oder Kapitalmarkt abschließen kann, aber selbst über keinen Produktvertrag verfügt, aber eine Empfehlung abgibt, ist in jedem Fall nur zu eine einmalige Empfehlungsvergütung berechtigt.
    7. Der Mitglied ist berechtigt, das Programm an weitere Personen zu empfehlen.
    8. Der Mitglieds ist  nicht verpflichtet, weiterzuempfehlen und schuldet der Elite Way Consulting keinerlei Ergebnisse.
    9. Der Mitglied sagt aus, dass er seine Empfehlungstätigkeit aufgrund der AVB als mit der Elite Way Consulting in Vertrag stehender selbständiger Unternehmer, als Gesellschaftsunternehmen, als Mitglied vom Gesellschaftsunternehmen oder als Angestellter des Gesellschaftsunternehmens/selbständigen Unternehmers  ausübt, und so eine ausschließliche Verpflichtung für die Erfüllung seiner rechtlichen Pflichten – unter anderem Pflichten bezüglich Steuer, Sozialversicherung, Rechnungslegung, Geschäft –  übernimmt.
    10. Mit dem Abschluss der AVB zwischen Elite Way Consulting und Mitglied entsteht kein Arbeitsverhältnis, das vom Arbeitsgesetzbuch oder sonst geregelt ist.
    11. Der Mitglied übt seine Tätigkeit selbständig  – wie es im Rahmen der AVB geregelt ist  –   mit eigener Zeiteinteilung, ohne örtliche Beschränkung aus.
    12. Nach der Registrierung wird der Mitglied hinter seines Empfehlungsgebers im sogenannten Basisregister eingetragen. Das Basisregister ist kein Abrechnugssystem, dient nur zur Speicherung der Daten.
    13. Der Mitglied, der ohne Empfehlung oder ohne Empfehlungsgeber registriert, wird ebenfalls ins Basisregister eingetragen.  Wenn sie aktiv werden, ist die Elite Way Consulting zu ihrer Positionierung in der Graf Struktur berechtigt.
    14. Der Mitglied ist zur Empfehlungsfee berechtigt, wenn er die Empfehlung für solche natürliche oder nicht natürliche Personen ausübt, mit denen der Vermittler einen Produktvertrag über die von ihm vermittelten Produkte des Waren-, Geld- und/oder Kapitalmarktes abschließt, und wenn dieser Vertrag vom Produktpartner akzeptiert und bestätigt wird.
    15. Der Mitglied kommt nicht in den Status des Graf Mitglieds, wenn nicht sein Produktvertrag, sondern nur der Produktvertrag der von ihm empfohlenen Mitglieder zustande gekommen ist.
    16. Er kann neue Mitglieder ins Programm empfehlen, in diesem Fall ist er berechtigt, bei jeder neuen Empfehlung, bzw. bei jedem zustande gekommenen Vertrag einmalige Empfehlungsfees zu bekommen, aber zu Graf Vergütungen (Reihenprovision) ist er nicht berechtigt.
    17. Der Mitglied kommt aus dem Basisregister nicht automatisch ins Graf dadurch, dass sein erster empfohlener Kunde einen Produktvertrag abschließt!
    18. Der Mitglied kommt in den Graf als Mentor, sobald auch sein eigener erster Produktvertrag (mit bestätigter Einzahlung) innerhalb von 30 Tagen nach dem Abschluss des von ihm empfohlenen Kunden zustande kommt!
    19. Der Mitglied kommt mit dem Abschluss seines eigenen Produktvertrags aus dem Basisregister in den Graf-Status.
    20. Wenn er aktiv wird, erwirbt er auch die Berechtigung auf die Graf-Fee (Reihenprovision).
    21. Der Mitglied verliert endgültig seinen empfohlenen Klient, wenn er auch selbst innerhalb von 30 Tagen nach dem Vertragsabschluss seines Kunden keinen Produktvertrag abschließt und wenn er nicht aktiv wird.
    22. Die Empfehlungen sind im Programm nicht verpflichtend.
  3. Graf-Mitglied
  4. Die natürliche Person, die als mit der Elite Way Consulting in Vertrag stehender selbständiger Unternehmer, oder Gesellschaftsunternehmer, oder ein Mitglied des Gesellschaftsunternehmers ist, oder ein Angestellter des Gesellschaftsunternehmens/des selbständigen Unternehmers die Empfehlung für solche natürliche oder nicht natürliche Personen ausübt,  mit denen der Vermittler einen Produktvertrag bezüglich seiner Produkte am Waren-, Geld-, und/oder Kapitalmarkt abschließen kann, aber selbst auch über einen Produktvertrag verfügt.
    2. Der registrierte Mitglied kommt in den „Graf-Mitglied“ Status, wenn sein erster eigener Produktvertrag zustande kommt, dessen Parameter den Bedingungen der Gebührenregelung entsprechen. Als aktiver Graf Mitglied kommt er hinter seinem Empfehlungsgeber ins Graf-Registersystem, und kann weitere Empfehlungstätigkeiten ausüben.
    3. Der Graf-Mitglied positioniert seine von ihm registrierten und auch ins Graf Register kommenden Mitglieder in beliebige Positionen hinter sich selbst, aufgrund eines schriftlichen Antrags an Elite Way Consulting, oder lässt die Positionierung der Automatik des Programms über.
    4. Die Automatik des Programms füllt das System innerhalb der Struktur des Mitglieds nach dem Prinzip „von Links nach rechts, von oben nach unten“ auf.

VII. Rechtsverhältnis

  1. Zwischen der Elite Way Consulting und dem Mitglied entsteht keinerlei Arbeitsverhältnis, Dienstverhältnis oder sonstiges Rechtsverhältnis über eine Arbeitstätigkeit, und kommt kein Gesellschaftsrechtsverhältnis (besonders kein Vereinsmitgliedschaft) zustande.
    2. Die Teilnahme am Programm, bzw. die Weiterempfehlung an andere Klienten ist freiwillig,  und es geschieht auf eigene Rechnung, selbständig und rechtlich im Rahmen der von Elite Way Consulting unabhängigen Tätigkeit.
    3. Der Mitglied kann nur auf die Vorteile des Programms Anspruch halten. Darüber hinaus ist der Mitglied auf kein weiteres Gegenwert berechtigt. Der Mitglied ist nicht berechtigt auf keinerlei  Kostenersatz.
    4. Der Mitglied ist nicht befugt, die Elite Way Consulting zu vertreten, und besonders nicht befugt, im Rahmen des Programms und/oder beim Angebot für neue Klienten eine Erklärung abzugeben oder eine Erklärung anzunehmen.
    5. Der Mitglied ist nicht befugt, im Namen der Elite Way Consulting Bargeld zu übernehmen, bzw. einen Auftrag für Sofortzahlung durchführen.
    6. Der Mitglied ist ohne vorheriger schriftlichen Zustimmung von Elite Way Consulting nicht befugt:
    7. die Logos, Marken, Claims oder Ähnliches der Elite Way Consulting oder der Produktpartner zu nutzen;
    8. über die Elite Way Consulting oder über das Programm Visitenkarten, Präsentationen, Videos, Audiofiles, Screenshots, Webinhalte, Medieninhalte, Flyer, Prospekte, Weseiten, Werbematerialien,  Rundschreiben, Homepage oder Ähnliches zu erstellen, sie schriftlich, elektronisch oder auf sonstigem Wege zu verbreiten oder zu veröffentlichen (auf Webseiten wie z.B.:  You Tube oder Facebook);
    9. öffentliche Veranstaltungen über das Programm, so zum Beispiel Informationsveranstaltungen, Events, Workshops, Seminare, etc. zu halten.

VIII. Weboffice und online Dienstleistungen

Die  Elite Way Consulting erteilt dem Mitglied folgende elektronische Dienstleistungen:
1. sie stellt jedem Mitglied auf dem Homepage – über die Webseite   www.elitewayconsulting.eu   – ein eigenes Weboffice zur Verfügung, wo er mit einem Benutzernamen und mit einem Passwort einsteigen kann.
2. die Nutzung des passwortgeschützten Homepage, Weboffice des Mitglieds,
3. speichert und betreibt den vollen Datenbasis des Mitglieds,
5. ermöglicht die Nutzung der vom Weboffice abrufbaren Informationsdokumente und Dokumentationen und den Zugang zu den wichtigen Informationen,
6. kann am Homepage im begründeten Fall die Angebote der Produktpartner veröffentlichen,
7. rechnet die Empfehlungs- und/oder Graf-Fee ab,  und stellt die Abrechnung im Weboffice zur Verfügung.
8. Es wird vorgeschlagen, die Zugangsdaten vom Weboffice an einem sicheren Platz zu speichern und streng vertraulich behandeln. Die Zugangsdaten dürfen auf keinem Fall an Dritte zugänglich gemacht werden. Die definierten persönlichen Einstellungen (Daten) kann der Kunde in seinem eigenen Weboffice jederzeit ändern.
9. Der Mitglied ist verpflichtet, der Elite Way Consulting jede Art von Missbrauch des online Einstiegs umgehend zu melden. Nach der Sperrung des online Einstiegs bekommt der Mitglied die neuen, geänderten Einstiegsdaten per Email oder auf Postweg.
10. Die Änderung der Textform dieser AVB und jedes sonstigen Vertrags zwischen dem Mitglied und der   Elite Way Consulting  gilt als vom Mitglied akzeptiert, wenn der Mitglied innerhalb von 14 Tagen nach der Ausgabe der Änderung der Modifizierung nicht widerspricht.
11. Wenn einzelne Teile des Vertrags zum Teil oder ganz ungültig oder nich durchsetzbar werden, betrifft diese Tatsache die Wirksamkeit der sonstigen Verordnungen nicht.

  1. Sonstige Verordnungen
  2. Auf das Vertragsverhältnis gilt das ungarische Recht.
    2. Die Registrierung ins Elite Way Consulting Programm und die Teilnahme daran ist ab dem 18. Lebensjahr möglich.
    3. Mit Akzeptieren dieses Vertrags und mit dem Anschluss an das Programm gibt der Mitglied seine Zustimmung dazu, dass die Elite Way Consulting auf die bei der Registrierung angegebene Email Adresse elektronische Briefe,  Newsletter über die Informationen bezüglich der Dienstleistungen, über Neuigkeiten, über das Programm schickt.
    4. Jeder natürlichen Person und jeder Rechtsperson ist grundsätzlich nur eine Registrierung (das heißt eine ID-Nummer) erlaubt.
    5. Jeder Benutzer kann nur einmal im System registrieren, kann aber über mehrere Verträge verfügen (dadurch auch über mehrere Positionen). Die ursprüngliche ID Nummer ändert sich mit einer Ziffer, die die Stückanzahl der Verträge bezeichnet.
    6. Bei mehrfacher Registrierung werden die zuletzt registrierten ID-Nummer gelöscht.  Der Mitglied hat keine Vorteile von der mehrfachen Registration.
    7. Im Fall der mehrfachen Registration für unberechtigte Vorteile ist die Elite Way Consulting berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
    8. Die Elite Way Consulting und der Mitglied sagen gegenseitig aus, dass sie während der Dauer des Rechtsverhältnisses und auch danach den guten Ruf des Geschäfts voneinander nicht beeinträchtigen.
    9. Die Parteien übernehmen freiwillig die gegenseitige Zusammenarbeit als Partner. Ihr gemeinsames Ziel ist die Partnerschaft aufgrund gegenseitiger Schätzung aufrechtzuerhalten.
    10. Wenn es aus diesem Vertrag oder aus der Durchsetzung des Vertrags Rechtsstreitigkeiten auftauchen, versuchen die Parteien die Unstimmigkeit durch Besprechungen zu lösen. Wenn unter den Parteien zu keine Einigung kommt, soll man nach den Regelungen des zuständigen Gerichts am Sitz der Elite Way Consulting vorgehen.
    11. Der Text der AVB und ihrer Beilagen beinhalten die Vereinbarung zwischen den Parteien vollständig und mangelfrei.
    12. Der Mitglied ist verpflichtet, vor der Annahme der AVB die Elite Way Consulting darüber zu informieren, wenn er eine ähnliche Tätigkeit aufgrund eines Vertrags mit einem anderen Auftraggeber ausübt, da das Einhalten der einschlägigen Rechtsvorschriften ein gemeinsamer Interesse von Elite Way Consulting und vom Mitglied.  Die Rechtsfolgen aus dem eventuellen Versäumnis lasten den Mitglied.
  3. Rechte und Verpflichtungen der Elite Way Consulting, als Betreiber
  4. Der Betreiber ist berechtigt, die Erscheinung, den Aufbau, und den Stil der Webseite und des Weboffice ohne Vorankündigung zu ändern.
    2. Der Betreiber ist berechtigt, die Registrationsdaten oder die Datenänderungen des Benutzers zu kontrollieren. Der Betreiber ist berechtigt, die Registrationsdaten oder die Datenänderung des Mitglieds abzulehnen, wenn es wahrscheinlich ist, dass die angegebenen oder geänderten Daten – Land, Vor-und Familienname, Wohnadresse, Email – schon zu einem früher registrierten Mitglied gehören können. Dem Betreiber reicht die Wahrscheinlichkeit, es ist nicht nötig, den Grund für die Ablehnung der Registration oder der Datenänderung zu beweisen oder mit Tatsachen zu bestätigen.
    3. Der Betreiber ist verpflichtet, im Laufe seiner Tätigkeit  die Datenschutzrichtlinien einzuhalten.
    4. Die Speicherung und Nutzung der persönlichen Daten der Teilnehmer geschieht im Sinne der Datenschutzrichtlinien.
  1. Die Datenschutzrichtlinien bilden den Bestandteil dieses Vertrags.
    6. Die Aufgabe des Betreibers ist, die Verwaltungsaufgaben im Geschäft, in der Administration und im Hintergrund durchzuführen.
    7. Der Betreiber ermöglicht dem Mitglied, die einzelnen Dokumente vom Weboffice herunterzuladen und sorgt für die Schulung und Weiterbildung der Graf Mitglieder.
    8. Der Betreiber prüft die schriftlichen Anträge und Vorschläge der Mitglieder und beantwortet sie innerhalb von 15 Tagen.
    9. Der Betreiber sorgt für den laufenden Betrieb der Webseiten und für den Zugang zu den eigenen Webbüros der Mitglieder, haftet aber nicht für solche technische Fehler, die nicht aus eigenem Fehler geschahen.
    10. Der Betreiber ist verpflichtet, seinen Pflichten für die Auszahlung der berechtigten Empfehlungs- und/oder Graf-Fees aufzukommen.
    11. Der Betreiber hat das Recht, das Programm jederzeit zu ändern, den Kreis der Produktpartner zu erweitern und die Nutzungsbedingungen zu ändern, die spätestens innerhalb von 5 Tagen von ihm auf dem Homepage veröffentlicht werden und mindestens 30 Tage lang laufend lesbar zugänglich zu halten. Die Änderungen werden ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Webseite wirksam.
    12. Der Betreiber haftet nicht, wenn auf dem Homepage zu technischen Fehler, zum Ausfall, Löschen, Verzug, Abbruch, Datenübergang, Kommunikation, Systemeinbruch, zum unbefugten Zugang und zur Zerstörung kommt.  Er haftet weder für technische Fehler der Telefonnetze und der sonstigen Netze,  der IT-Systeme und der IT-Einrichtungen, der Software, noch für den Ausfall der Email.s oder anderer Funktionen, wenn sie nicht aus eigenem Fehler entstanden sind. In solchen Fällen trifft der Betreiber jede Maßnahme, um den Fehler so schnell wie möglich aufzuheben.
    13. Der Betreiber haftet nicht für solche Probleme, die wegen des Verhaltens, wegen der Betriebsstörung von einem dritten Dienstleister entstanden sind. Der Betreiber haftet besonders nicht für Fehler des Internet-Anbieters, für Fehler der öffentlichen Werke, oder für Gründe, die dem Mitglied zuzuschreiben sind.
    14. Der Betreiber haftet weder für die ohne seine Zustimmung veröffentlichten Inhalte, Fotos, Texte und Werbungen,  noch für die dadurch entstandenen Schäden.
    15. Die Elite Way Consulting übernimmt keine Haftung  für den eventuellen Verzug in der Abrechnung/Provisionszahlung wegen administrativen Mangel, die nicht aus eigenem Fehler entstanden sind.
    16. Die Elite Way Consulting schliesst seine Haftung in jeder Schadenersatzsache aus, wenn sie für Schäden verantwortlich gemacht wird, die dadurch entstanden sind, dass ihr keine, bzw. nicht wahrheitsgemäße Informationen erteilt wurden.
    17. Die Elite Way Consulting ist für den Verzug in seiner Tätigkeit oder für die partielle Leistung oder für den Wegfall ihrer Leistung  nicht verantwortlich, wenn der Fehler direkt oder indirekt nicht der Elite Way Consulting zuzuschreiben ist.
  1. Rechte und Verpflichtungen des Mitglieds  (und des Graf Mitglieds)

Mit der Annahme der AVB auf der Webseite der Elite Way Consulting  (www.elitewayconsulting.eu) ist der Mitglied mit den Bedingungen des Vertrags und seiner Beilagen einverstanden, und darf die folgenden Aufgaben ausüben, und übernimmt folgende Punkte:
1. er forscht nach potenzielle Kunden, lädt sie zu den Informationsveranstaltungen und/oder Webkonferenzen von Elite Way Consulting.
2. nach dem Kennenlernen der Webseite der Firma ermöglicht er dem Kunden sich zu registrieren.
3. er soll mitwirken, damit der Kontakt zwischen den von ihm empfohlenen potenziellen Kunden, der  Elite Way Consulting und dem Vermittler schnell wie möglich aufgenommen wird.
4. Wenn die Elite Way Consulting, oder die Partnerfirma mit einer schriftlichen Bevollmächtigung nicht darüber extra bestimmt, ist der Mitglied nicht berechtigt und nicht befugt, im Namen des Betreibers oder der Partnerfirma jegliche Verpflichtung zu übernehmen, Vertrag abzuschließen, oder Geld zu übernehmen und dadurch die Verantwortung auf den Betreiber oder auf die Partnerfirma zu übertragen.     5. Der Mitglied muss im Interesse der Weiterempfehlung des Programms den Inhalt und die Funktion der Webseite kennen.
6. Er ist verpflichtet, bei seiner Tätigkeit den jeweiligen Gesetzen und  Vorschriften, sowie den behördlichen Regeln entsprechend vorzugehen.
7. Der Mitglied ist darüber im Klaren, dass er auf eigene Rechnung seinen rechtlichen und steuerlichen Verpflichtungen im Sinne der Gesetze seines Landes aufkommen muss.
8. Der Mitglied stimmt zu, dass der Betreiber die bei der Registration und bei der Nutzung der Webseite angegebenen Daten den Datenschutzrichtlinien entsprechend erfasst und in seinem Datenbasis speichert.
9. Er stimmt zu, dass der Betreiber von den angegebenen Daten den Namen, die ID-Nummer und die Email Adresse im Basisregister für den Empfehlungsgeber im Weboffice zugänglich macht.
10. Der Mitglied ist berechtigt, bestimmte eigene Daten im Weboffice zu ändern. Die nicht veränderbaren Daten können nur nach einem Antrag extra geändert werden. Der Mitglied ist verpflichtet, die geänderten Daten im Weboffice zu modifizieren, oder dem Betreiber mitzuteilen. Wenn das versäumt wird und dadurch Schaden entstehen, haftet der Betreiber nicht.
11. Der Mitglied ist berechtigt, sich mit seinen Fragen, Beschwerden und Vorschlägen jederzeit an den Betreiber zu wenden, unter dem Menüpunkt „Kontakt“ auf der Webseite  www.elitewayconsulting.eu  oder auf der Email-Adresse info@elitewayconsulting.eu.
12. Der Mitglied ist verpflichtet, seine Tätigkeit verantwortungsvoll auszuüben. Er kennt jedes Detail des Programms kennen, verbreitet keine falsche Daten über das Programm, über die Firma, und über die anderen Benutzer. Er unterstützt und fördert seine eigene Gruppe in der Arbeit.
13. Wenn ihm eine gesetzwidrige Handlung von einem anderen Benutzer bekannt wird, ist er verpflichtet, das umgehend dem Betreiber mitzuteilen.
14. Er übt seine Tätigkeit nach den Regeln des sauberen Geschäfts aus, er macht keine verletzende und falsche Aussagen oder Handlungen über die anderen Benutzer.
15. Er verbreitet nur die auf dem Homepage des Betreibers erschienenen abrufbaren Informationsdokumente. Davon abweichend kann er nur die vom Betreiber vorhergehend schriftlich freigegebene Dokumente verbreiten.
16. Der Mitglied kann in den Räumlichkeiten und an den Veranstaltungen des Betreibers und des Produktpartners nur mit der Zustimmung des Betreibers und des Produktpartners um andere Firmen werben.
17. Er ist nicht berechtigt, von Dritten Geld für das Programm einzusammeln, zu verlangen, anzunehmen, zu übernehmen.
18. Er veröffentlicht ohne Zustimmung des Betreibers, der Partnerfirma und des Mitglieds keine Daten über die Funktion der Firma und über die Mitglieder.
19. Er ist berechtigt, von den Kenntnissen des Programms Prüfungen als sog. „Außendienstmitarbeiter“, „Regionalleiter“, bzw. „Landesdirektor“ abzulegen.
20. Nach erfolgreicher Prüfung kann er örtliche-regionale Informationsvorträge halten, das Programm weiterzuempfehlen, nach potenziellen Interessenten zu suchen und dadurch neue Mitglieder erwerben, um seine eigene Gruppe führen und ausbilden zu können.
21. Der Mitglied ist darüber im Klaren, dass er mit dem Betreiber nicht im Angestelltenverhältnis steht. Er übt seine Arbeit selbständig aus und hält diese Regelungen und ihre Beilagen ein.
22. Der Mitglied ist verpflichtet, im Laufe seiner Tätigkeit mit größtem Sorgfalt vorzugehen, den guten Ruf voneinander, von den Klienten, und von der Partnerfirmen zu bewahren.
23. Der Mitglied sagt aus, dass seine bei der Registration angegebenen Daten der Wahrheit entsprechen.  Wenn dem Mitglied zuzuschreiben ist, dass er unwahre Daten angegeben hat,  entlastet er die Elite Way Consulting von jedem Schadenersatzanspruch und von jedem anderen Anspruch.
24. Er ist verpflichtet, mit den Behörden bei Untersuchungen bezüglich der Geldwäsche und bei anderen Prüfungen zusammenzuarbeiten.
25. Der Mitglied darf Werbetätigkeiten, öffentliche Informationsveranstaltungen – inklusive Webkonferenzen, Erstellung von Webseiten  – , Veröffentlichungen in den Medien oder in der Presse nur nach der vorhergehenden schriftlichen Freigabe durchführen.
26. Der Mitglied ist verpflichtet, im Laufe der Erweiterung seines Empfehlungskreises seinen Delegierten eine Hilfestellung  beim Start der Tätigkeit zu geben,  – inwieweit es von ihm zu erwarten ist -, um die Prozesse reibungslos durchzugehen.
27. Der Mitglied ist verpflichtet, seine geänderten Daten innerhalb von 2 Arbeitstagen nach der Änderung er Gesellschaft beweisbar mitzuteilen.  Der Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass die Gesellschaft für Schäden nicht haftet, dadurch entstanden sind, dass ihr falsche oder unwahre Daten übermittelt wurden.

Die Gesellschaft macht darauf aufmerksam,  dass bei der Registration nur wahre Daten angegeben werden müssen. Wenn der Interessent unwahre Daten am Formular angibt, und diese Tatsache der Gesellschaft später bekannt wird, ist die Gesellschaft berechtigt, die Position des Mitglieds (und dadurch auch seine Registration)  zu löschen.

XII. Auflösung des Vertrags

  1. Das Rechtsverhältnis laut dieser AVB und die dadurch entstandene Geschäftsbeziehung entsteht aus eigenem Entschluss der Parteien. Ihr Ziel ist, auf gegenseitige Schätzung basierende Partnerschaft aufzubauen und aufrechtzuerhalten. Die Mitgliedschaft gilt für unbestimmte Zeit.
    2. Die AVB wird aufgelöst:
    3. mit der gemeinsamen Vereinbarung der Parteien,
    4. beim Tod des Mitglieds,
    5. mit der ordentlichen Kündigung jeglicher Partei,
    6. mit der außerordentlichen Kündigung jeglicher Partei,
    7. in Fällen, die in diesem Vertrag geregelt werden.
    8. Die Parteien sind verpflichtet, innerhalb von 90 Tagen nach der Auflösung der AVB miteinander abzurechnen.
    9. Der Mitglied kann jederzeit darum bitten, dass er von der Elite Way Consulting austritt (ordentliche Kündigung), dass heißt, er kann um die Löschung seiner Registration bitten. Er ist nicht verpflichtet, seine Entscheidung zu begründen.
    10. In diesem Fall ist die Elite Way Consulting verpflichtet, dem Mitglied bewusst zu machen, dass er mit einer der vom System ermöglichten Möglichkeiten zu leben: Verkauf oder Übertragung der Position.
    11. Wenn der Mitglied mit keiner dieser Möglichkeiten lebt, dann geht die leer gewordene Position und das Entscheidungsrecht über die weitere Nutzung auf die Elite Way Consulting über.  12. Die Elite Way Consulting vereinbart mit dem Mitglied das genaue Datum der Auflösung des Vertrags. Die Elite Way Consulting ist verpflichtet, bis zum ausgewählen Datum die nötige Abrechnung für den Mitglied zu erstellen.
    13. Die AVB kann von jeder Partei mit einer an die andere Partei gerichtete schriftliche Erklärung mit sofortiger Wirkung mit einer ordentlichen Kündigung gekündigt werden, wenn die andere Partei irgendeine wesentliche Verordnung der AVB oder ihere Beilagen oder eine wesentliche gesetzliche Verpflichtung verletzt.
    14. Die Parteien legen fest, dass folgende Punkte als Verletzung der wesentlichen Verordnungen gelten, wenn der Mitglied:
    • die Kunden absichtlich oder grob fahrlässig falsch informiert
    • der Firma absichtlich oder oder grob fahrlässig falsche Daten mitteilt,
    • andere Firmen, andere Produkte beschimpft, ihren guten Ruf verletzt,
    • sonstige Verletzung der mit dem sauberen Geschäft inkompatiblen moralischen Normen,
    • rechtlich anfechtbare und beweisbare Handlungen begeht.
    • die Datenschutzrichtlinien und die Geheimhaltungspflicht verletzt.
    1. Im Fall der ausserordentlichen Kündigung seitens Elite Way Consulting ist der Mitglied berechtigt,  alle seine Daten zu löschen, sein Weboffice zu schliessen,  was auch den Verlust der bereits erworbenen Rechte bedeutet. In diesem Fall hat die Elite Way Consulting das Entscheidungsrecht über die Positionen des Mitglieds.
    2. Wenn die AVB aus irgendeinem Grund aufgelöst werden, ist der Mitglied verpflichtet, innerhalb von 15 Tagen nach der Auflösung mit den Mitteln, Formularen, Urkunden, Dokumenten oder sonstigen Sachen, mit Adressmaterial, mit Hardware und Software vollständig abzurechnen.
    3. Die Abrechnung des Empfehlungsfees und/oder des Graf-Fees erfolgt nach der Provisionsregelung, die im Zeitpunkt der Auflösung gültig war.
    4. Die Elite Way Consulting ist verpflichtet, die Abrechnung und Auszahlung der Provision(en)  mit der Frist von 90 Tagen für die Endabrechnung  dem Mitglied zu leisten.
    5. Die  Endabrechnung, die das Rechtsverhältnis abschließt, kann vom Zahlungspflichtigen nicht später erfolgen, als der neunzigste Tag nach der Auflösung dieses Vertrags.

XIII. Auflösung wegen inaktiven Status

1.Im Fall der Inaktivität des Graf Mitglieds  – insgesamt innerhalb von 6 Monaten – hat der Mitglied die Möglichkeit die Schulden der Prämien der Produkte einzuzahlen (wenn das vom Produktpartner ermöglicht wird!), und dann kann er seine Tätigkeit fortsetzen.
2. Wenn der Graf Mitglied die nötigen Schritte innerhalb von 6 Monaten nicht tut, um seinen inaktiven Status richtigzustellen, kommt er aus dem Graf und kommt zurück in die Basisstruktur.
3. Der so ins Basisregister geratene Mitglied verliert seine ursprüngliche Position in der Graf Struktur, und hat keine Möglichkeit, sie zurückzubekommen.
4. Seine gesperrte inaktive Position im Graf kann von seinem Mentor übernommen werden, damit er seinen neuen eigenen Vertrag im Graf platziert.
5. Dem Mentor stehen 5 Arbeitstage zur Verfügung, seinen neuen eigenen Produktvertrag zu starten.
6. Am 6.Tag übergeht diese Möglichkeit automatisch auf den Mentor des Mentors.
7. Als letzte Möglichkeit auf die Elite Way Consulting.

XIV. Geheimhaltungspflicht:

  1. Die Parteien sind verpflichtet, die ihnen während ihrer Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, und die Vorgangsregel, die technischen und organisatorischen Maßnahmen auszugestalten, die nötig sind, um die Geheimhaltungspflicht einzuhalten.
    2. Die Parteien sind verpflichtet, die Verordnungen über die Geheimhaltungspflicht kennenzulernen und einzuhalten.
  1. Der Mitglied ist verpflichtet, die ihm bekannt gewordenen Geschäfts, Geldmarkt- und Kapitalmarktgeheimnisse , bzw. private Geheimnisse den jeweils gültigen Rechtsvorschriften entsprechend – auch nach der Auflösung dieses Vertrags – für eine unbestimmte Zeit zu bewahren.
    4. Der Mitglied ist verpflichtet, den guten Ruf der Elite Way Consulting und ihrer Vermittler, sowie ihrer Produktpartner zu stärken, sowie sich von der Verletzung ihrer Interessen zurückzuhalten.
    5.Der Mitglied ist verpflichtet, die Geschäftsgeheimnisse der Elite Way Consulting und der mit ihr in Vertrag stehenden Vermittler und Produktpartner zu bewahren. Er macht diese Geheimnisse der Konkurrenz nicht zugänglich, gibt sie nicht aus und nutzt die ihm bekannt gewordenen Informationen nicht einmal indirekt bei den Dienstleistungen der Konkurrenz.
    6. Der Mitglied stimmt zu, dass die Elite Way Consulting im Sinne der einschlägigen Rechtsvorschriften seine Daten registriert, verwaltet und für die Organisationen ausgibt, an die die Datenweitergabe im Sinne der einschlägigen Rechtsvorschriften eine Pflicht ist, bzw. für die Vermittler und Produktpartner, wenn es die Partnerschaft erwünscht.
    7. Während des Vertragsabschlusses der AVB, während der Wirksamkeit der AVB, sowie nach der Auflösung der AVB  gelten alle Daten und Informationen als Geheimnisse des Geld-, und Kapitalmarktes, die dem Mitglied im Laufe seiner Tätigkeit mit der Elite Way Consulting bekannt geworden sind.
    8. So besonders, aber nicht ausschließlich alle, der Elite Way Consulting und dem Mitglied zur Verfügung stehenden Daten, die sich auf die persönlichen, materiellen bzw. wirtschaftlichen Umstände  der Partner der Elite Way Consulting und des Mitglieds und auf die mit ihnen abgeschlossenen Verträge beziehen.
    9. Der Mitglied darf nur die Daten verwalten, die ihm die Elite Way Consulting für die Ausübung seiner Tätigkeit im Sinne dieses Vertrags übergeben hat, bzw. die er diesbezüglich kennengelernt hat.
    10.Die Daten des Mitglieds sind nur im Interesse der Aufgaben laut Punkt „Vertragsgegenstand“ dieses Vertrags zu verwalten und an die Partner und Vermittler der Elite Way Consulting weiterzugeben, womit der Mitglied mit der Unterzeichnung dieses Vertrags ausgesprochen und unwiderruflich einverstanden ist.
    11. Während der Gültigkeit dieses Vertrags, bzw. drei Jahre lang nach ihrer Auflösung gilt unter Geheimhaltung jede geschäftliche Information und Angabe, deren Geheimhaltung im bedeutenden geschäftlichen Interesse der Elite Way Consulting und ihrer Partner steht.
    12. Die absichtliche oder grob fahrlässige Verletzung der hier geregelten Geheimhaltungspflicht gilt als schwere Vertragsverletzung und ermöglicht die sofortige Kündigung der AVB und die Verantwortung für den vollständigen finanziellen und moralischen Schadenersatz.
    13. Die Parteien nehmen die Verordnungen des Gesetzes CXII. vom Jahr 2011 über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und über die Informationsfreiheit als verpflichtend an, und gehen im Sinne dieses Gesetzes vor.
  1. Höhere Gewalt:
  2. Keine der Parteien sind verantwortlich für die Leistung der Verpflichtungen, wenn eine höhere Gewalt ein bestimmtes Ereignis hervorruft.
    2. Solche Umstände sind zum Beispiel: Naturkatastrophe, Feuer, Überschwemmung, Behördenbeschlüsse, Notzustand, Aufstand, Bürgerkrieg, Krieg, Streik, Ausfall oder Wegfall der Bankdienstleistungen,  oder Taten von Terroristen (z.B.:Hacker), Sabotage, Explosionsanschlag, schwere Störungen in der Energieversorgung, etc.

XVI. Geistige Eigentumsrechte:

  1. Die bezüglich des Betriebs , sowie der AVB entstandenen geistlichen Werke (nachfolgend: geistliche Werke) sind geistliche Werke der Elite Way Consulting.
    2. Die Elite Way Consulting gibt ein teilhaftiges, nicht exklusives Nutzungsrecht dem Mitglied für die Nutzung der geistlichen Werke.
    3. Das teilhaftige Nutzungsrecht steht dem Mitglied nur bis zur Auflösung der AVB zu.
    4. Das Nutzungsrecht erlischt, wenn die AVB aus jeglichem Grund aufgelöst wird, (inklusive, aber nicht beschränkend die ordentliche und außerordentliche Kündigung des Mitglieds und der Elite Way Consulting, sowie die sofortige Kündigung ohne extra Benachrichtigung) und der Mitglied ist verpflichtet, die geistlichen Werke, ihre sämtliche Kopien an die Elite Way Consulting zu überreichen, bzw. die Webseiten zu vernichten. Wenn die Elite Way Consulting einen Zugang zu den mit Hilfe der geistigen Werke erstellten Webseiten und Geräten hat, ist sie berechtigt, sie ohne Zustimmung des Mitglieds an Dritte unzugänglich zu machen.

 

XVII. Anzuwendendes Recht, Zuständigkeit und Schiedsgerichtsbarkeit:

  1. Für Fragen, die dieser Vertrag nicht regelt, sind die Verordnungen des ungarischen Rechts, so besonders der BGB. maßgebend.
    2. Die Parteien vereinbaren, dass sie sich im Fall der Rechtsstreitigkeiten abhängig vom Wert des Prozessgegenstandes dem ausschließlichen Zuständigkeit des Bezirksgerichts von der Umgebung Buda, bzw. des Gerichtshofes von Székesfehérvár unterwerfen.
    3. Die Parteien vereinbaren, dass sie die eventuellen Streitfragen vor allem außergerichtlich lösen möchten.

XVIII. Datenschutz

  1. Bei der Datenverwaltung des Mitglieds werden die Regelungen über die Verwaltung der persönlichen Daten, über die Öffentlichkeit der Daten öffentlicher Interesse, sowie über die elektronischen Handelsdienstleistungen und über die sonstigen Dienstleistungen bezüglich der Informationsgesellschaft eingehalten.
    2. Die Gesellschaft verwaltet und speichert die bei der Registration, bei der Inanspruchnahme der Dienstleistungen angegebenen Daten des Mitglieds nur zwecks der Leistung des Vertrags und der Sicherung der Vertragsbedingungen.
    3. Die Gesellschaft verwaltet die vom Mitglied zur Verfügung gestellten Daten für andere Zwecke als die oben genannten, – zum Beispiel elektronische Anzeigen, Newsletter – nur mit Angabe des Zwecks der Datenverarbeitung, und nur mit der vorhergehenden, zielgerichteten Zustimmung der Person.
    4. Die Gesellschaft gibt die Daten des Mitglieds nur zwecks der Vertragsleistung und nur an Dritte aus, die als ihr Vermittler bei der Vertragsleistung vorgeht, und wozu der Mitglied mit der Annahme der AVB seine Zustimmung gegeben hat.
    5. Die Gesellschaft schützt mit der Verwendung der entsprechenden Software und Hardware Geräten die vom Mitglied angegebenen Daten, besonders vor dem unberechtigten Zugang Änderung, Veröffentlichung, Löschung oder Vernichtung, sowie vor der zufälligen  Vernichtung und Verletzung.

XIX. Haftungsbeschränkung:

Der Mitglied sagt aus, dass die Gesellschaft, ihr Rechtsnachfolger, ihre Mitglieder, ihre Führungskräfte, ihre Angestellte, Privatpersonen oder Wirtschaftsorganisationen, die mit ihr in Vertrag stehen (darunter auch profitorientierte und non profit Personenvereinigungen) sind weder vertraglich noch strafrechtlich  verantwortlich für die indirekten, direkten Schäden des Mitglieds, für den Wegfall ihres Nutzens oder für sonstige Verluste, die wegen den folgenden Ursachen entstehen:
22. wenn der Mitglied die AVB verletzt hat,
23. wenn der Schaden auf das Geschäftsrisiko der Tätigkeit der Gesellschaft zurückzuführen ist,
24. wenn die Ursache des Schadens ist, dass der Mitglied ungenaue oder unwahre Daten oder Informationen der Gesellschaft angegeben hat, oder die Daten , Informationen mit Verzug mitgeteilt hat. 25. wenn Ursache des Schadens ist, dass ein Mitglied versäumt hat, der Gesellschaft solche Informationen oder Daten weiterzuleiten, die für die Verwaltung der Gesellschaft wesentlich sind.
XX. Schreibfehler:
Die Gesellschaft haftet nicht für solche Schreibfehler und sonstige Fehler, trotz denen vom Inhalt des Textes auf die richtigen Interpretationen zu schließen ist.
XXI. Beschwerden:
Wenn der Mitglied Ansprüche oder Forderungen bezüglich der Provision oder der Leistung der Verpflichtungen der Gesellschaft hat, kann er es innerhalb von 7 Tagen, aber spätestens innerhalb von 45 Tagen nach Entstehen des Anspruchs, der Forderung schriftlich durch den im WebOffice erreichbaren Help Desk der Gesellschaft mitteilen. Die Gesellschaft haftet nur für die Fehler, Mängel, Versäumnisse, Partnerfehler, die der Mitglied innerhalb der oben genannten Frist und auf der oben genannter Art und Weise bei der Gesellschaft anmeldet, mit Ausnahme, wenn sie auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Gesellschaft zurückzuführen sind.

XXII. Schlussbestimmungen:

  1. Wenn irgendeiner Teil der AVB ungültig wird, betrifft es die Gültigkeit der anderen Verordnungen nicht.
    2. Die Elite Way Consulting hält sich das Recht auf, die AVB einseitig, ohne vorherige Benachrichtigung zu modifizieren, wenn es die zukünftigen Veränderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften, die Aufsichtsvorschriften, wirtschaftlichen, betrieblichen Ursachen, etc.. notwendig machen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, diese Modifizierung auf ihrem Homepage zu veröffentlichen.
    3. Die Parteien sagen aus, dass ihre Fähigkeit zum Vertragsabschluss  nicht beschränkt ist, sie sind berechtigt zum Abschluss der AVB, dieser Vertrag ist nicht inkompatibel mit den Verträgen von Dritten, bzw. steht mit ihnen nicht im Gegensatz. Die Parteien bestätigen mit der Annahme der AVB, dass sie jeden Teil studiert haben, sie vollständig, nicht widersprüchlich und mangelfrei gefunden haben, und das so als mit ihrem Willen in jeder Hinsicht übereinstimmend gefunden unterzeichnet haben.
    4.Dieser Vertrag wird zwischen den Parteien nur in elektronischer Form abgeschlossen, ist aber gleichrangig mit dem Vertragsabschluss in Papierform.
    5. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen wurden in ungarischer Sprache erfasst, und deshalb vor allem ungarisch sprechende Personen als Mitglieder registrieren können.
    6. Andere, ungarisch nicht sprechende Personen nicht ungarischer Herkunft können erst nach dem Kennenlernen und nach der Annahme der in ihre Muttersprache übersetzten AVB und sonstiger Dokumente registrieren, bzw. die Tätigkeit als Empfehlungsgeber ausüben.
    XXIII. Maßgebende Rechtsvorschriften:
    •77/388/EC Richtlinie über die MwSt. Regel der Union
    •2011/83/EU Richtlinie vom Europäischen Parlament und des Rates.
    •2000/31/EK – Richtlinie über die Regelung des elektronischen Handels in der EU
    •Richtlinie 97/7 EG vom Europäischen Parlament und vom Rat über den Konsumentenschutz bei Fernverträgen
    •91/308 EWG Richtlinie über die Vorbeugung der Förderung der Geldwäsche und vom Terrorismus
    •Datenschutzrichtlinien
    XXIV. Daten der Gesellschaft:
    Name: Golden Life Trading S.L.
    Sitz: Spanien, 28031 MADRID Calle ARBOLEDA 18. planta 3. oficina 329.

Firmenregisternummer: T 34871 , F 132, S 8, H M 627188, I/A 1 (270616),
Steuernummer: ES B87594925

Kontakt:
E-mail Adresse: info@goldenlifetrading.com
Kundenservice, Beschwerdestelle: office@goldenlifetrading.com
Vertreten von: Némethné Gulyás Tünde
Bankkontonummer: ES85 0182 4015 6302 0251 6668 (BBVA)